QASHQAI J11: Eigenöl - Neuerung oder dummdreister Abzockversuch?

Da es auch nicht einheitlich geregelt ist welches Öl hinsichtlich der Marke verwendet werden soll, kann auch ein selbst mitgebrachtes nicht hinsichtlich der Garantie abgelehnt werden. Der eine Händler füllt Shell ein, der nächste Castrol oder Elf ein und alle bewegen sich im Garantiebereich weil SIE das Öl eingefüllt haben?
Ganz ehrlich : Wenn sie 10 Euronen netto berechnen würden, gäbe es diese Diskussion gar nicht. Aber bei 20 und mehr Euro ist doch irgendwann das Ende der Fahnenstange mal erreicht. In meinen Peugeot passen dann auch noch über 6 Liter rein, das sind dann mal mit Märchensteuer knapp 150 Euro nur fürs Öl.
Viele Grüsse Mainy
 
Was hat der Nissan Konzernvorstand bzw. dessen einstiger Chef mit einem Nissan Vertragshändler, der wirtschaftlich und rechtlich eigenständig agiert, zu tun?
Die Nissan Vertragshändler sind keine Werksniederlassungen, wie sie z.B. Mercedes oder BMW betreibt.
Ersatzteillieferverträge, Fahrzeuglieferverträge ...Rabattgruppen also jede Menge wenn Du das große Ganze siehst und nicht nur die Business unit alleine .
 
Natürlich kann man sich das aussuchen, auch in der Zeit der Gewährleistung. Die Wartungsarbeiten müssen nur entsprechend der Vorgaben von Nissan ausgeführt werden. Und dazu gehört eben gerade nicht, dass ein ganz bestimmtes Öl hinsichtlich Marke, Name und dgl. genommen wird, sondern es kann ein beliebiges Öl verwendet werden, solange es den vorgegebenen Spezifikationen von Nissan entspricht.

Wenn du mit Gewährleistung die zB 3 Jahre Herstellergarantie von Nissan meinst......würde ich in dieser Zeit nur zu einem Nissan Händler oder in eine Werkstatt mit offiziellem Nissan Service gehen.....einfach um im Garantiefall jede Diskusion zu umgehen........

Gruß Bernd
 
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meinst......würde ich in dieser Zeit nur zu einem Nissan Händler oder in eine Werkstatt mit offiziellem Nissan Service gehen.....einfach um im Garantiefall jede Diskusion zu umgehen........
Und genau das ist der Grund dass die Vertragswerkstätten 20+€ für's Öl verlangen können und auch sonst deutlich teurer als die freien sind ohne zu befürchten dass die Kunden wegbleiben....
 
würde ich in dieser Zeit nur zu einem Nissan Händler oder in eine Werkstatt mit offiziellem Nissan Service gehen

Ich persönlich auch. Ich kann in meiner Nissanwerkstatt auch eigenes Öl mitbringen, ohne dass diskutiert wird oder ich schief angesehen werde (ganz abgesehen davon, dass dort nur 7 € für den Liter Öl verlangt werden".

Mir ging es nur um die Grundsatzfrage, dass es völlig egal ist, wie das Öl heißt und wo es her ist, Hauptsache, die Spezifikation stimmt. Und das gilt sowohl für die Zeit der Garantie als auch für die Zeit der Gewährleistung.

Mir ist aber vollkommen klar, warum einige Werkstätten so giftig auf mitgebrachtes Öl reagieren. Es ist einfach der entgangene Gewinn. Und da versuchen Sie, alle möglichen Begründungen sich dafür auszudenken, in der Hoffnung, der Kunde wird es schon nicht merken, was ich ihm da erzähle. Mein Heizungsbauer würde auch ein wenig doof schauen, wenn er bei mir eine Heizungsanlage installieren sollte, die ich vorher im Internet gekauft habe, auch wenn diese hochmodern ist und genau das passende Modell für mein Eigenheim wäre.
 
Antwort von Nissan ist da:

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.04.2019 bezüglich Ihres NISSAN QASHQAIs.

Wir möchten uns zunächst entschuldigen, dass Sie länger auf eine Antwort von uns warten mussten. Leider erreichen uns derzeit viele Anfragen, zudem sind unsere Bearbeitungszeiten aufgrund laufender Umstellungsprozesse verzögert. Wir bitten um Verständnis.

Beim Ölwechsel ist vor allem wichtig, wie von Ihnen durchaus befolgt, dass die verwendeten Öle den NISSAN Qualitätskriterien und Viskositätsvorgaben entsprechen. Solange dies bei dem (Fremd-)Öl, welches Sie verwenden möchten, der Fall ist und Ihr NISSAN Partner dies für die Verwendung freigibt, sollte es keine Probleme bzgl. des Garantieanspruchs geben. Vielleicht ist es hierbei zu einem Missverständnis gekommen. Wir möchten Sie bitten, dies nochmals mit Ihrem NISSAN Partner (und gegebenenfalls dessen Werkstattmeister direkt) abzuklären.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer 0800 58 94 987 zur Verfügung oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter www.nissan.de

Mit freundlichen Grüßen
F........ G.....

Also doch, KEIN Garantieverlust beim Motor aufgrund des selbst mitgebrachten Öls . Wie ich ja auch schon schrieb, solange dieses Öl die Spezifikationen/Normen vom Hersteller hat ist alles tutti. Vielleicht sollte die "Fachkraft" in der Annahme ein Service-Update machen und nicht dem Kunden mit dem Verlust der Motorgarantie "Angst" machen um ihr überteuertes Öl an den Mann bringen zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nissan Partner = Nissan Vertragshändler mit Werkstatt

Der Nissan Partner hat in seinem Betrieb Hausrecht und kann daher die Verwendung eines mitgebrachten Öls (selbst, wenn es den von Nissan geforderten Spezifikationen entspricht) verweigern. Dies besagt ganz klar die Formulierung "... und der Nissan Partner dies für die Verwendung freigibt..."
Ob das klug ist, im Sinne der Kundenbindung, ist ein anderes Thema.
 
Dies besagt ganz klar die Formulierung "... und der Nissan Partner dies für die Verwendung freigibt..."
Ich würde diese Aussage eher in Bezug auf die NISSAN Qualitätskriterien und Viskositätsvorgaben beziehen, daß der Vertragshändler das Eigenöl vor der Verwendung begutachtet.
Sollte er einen Gebrauch verweigern, muß man sich eben von seinem Partner trennen. Das ist wie im wahren Leben ;)
 
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