QASHQAI J11: Eigenöl - Neuerung oder dummdreister Abzockversuch?

Hallo
Heute war meine Frau kurz bei (unserem) Nissan-Händler für einen Termin zur zweiten Inspektion.
Natürlich wurde mitgeteilt, wie zuvor immer für die Inspektion, das Eigenöl verwendet wird.
Allerdings hat die Tippse (das ist wirklich eine sehr komische Person) meiner Frau diesmal erzählen wollen das die Motoren-Garantie bei Eigenöl erlöschen würde.
Ich dachte erst meine Frau macht einen Witz als sie mir das erzählte. Nein, diese Person hat das meiner mir Angetrauten wirklich weiß machen wollen.
Ich kann ja verstehen das die Werkstätten sehr gerne ihr eigenes Öl verkaufen wollen, aber bisher habe ich immer mein eigenes, zugelassenes und allen Normen entsprechendes, Öl mitgebracht was auch anstandslos genommen wurde. Logisch das der Meister immer erst geschaut hat das es auch richtig ist.

Das Ganze hat mich sogar so geärgert das ich jetzt eine Mail an Nissan geschrieben habe und nachgefragt habe.
Ich hoffe mal das die Antwort nicht allzu lange von denen dauert denn ich würde gerne das dumme Gesicht sehen wenn ich der die Hersteller-Antwort unter die Nase halte.
Wenn es doch nicht der einzige Nissan-Händler hier in unserem Umkreis wäre...........
 
.... Der Pressetext ist schon etwas weit hergeholt ...." die Herkunft von mitgebrachtem Öl selten geklärt werden könne..."
Dazu kann man nur sagen Werkstatt wechseln !
 
Genau ein Vermerk ... jetzt stellt Euch vor bei unseren Fuhrpark mit 8 Fahrzeugen mit ca.je 6 Liter Motoröl würde ich bei Jährlichen Service 20€/liter zahlen, mein Geschäftspartner würde mich für unzurechnungsfähig erklären lassen . So zahlen wir 3,50€ ....
 
Die Aussage ist von 2015 und das Unternehmerische Risiko ist das selbe bis heute....

Also rein "Gut will" wenn das mitgebrachte Öl akzeptiert wird.
Und wenn der Vermerk "Öl selber mitgebracht" im Wartungsintervall auftaucht ist bei Schäden der Rechtsweg so gut wie unumgänglich.

Dann wird die so preiswertere Inspektion schnell zur einer langwierigen und viel teureren Angelegenheit.

Das Gute ist ,das das die eigene Entscheidung ist und dann kein anderer die Verantwortung tragen muss.

Nachtrag

Wenn schon ein Fuhrpark von 8 Fahrzeugen besteht, gibt es eine Geschäfsidee und eine Einnahmequelle.... und auch sicherlich einen Unternehmerischen Rabatt vom Service Partner...

Also frei "Ich will etwas Verdienen aber die anderen sollen mir das billiger anbieten"...

Nicht böse sein, aber auch der Händler möchte was verdienen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigenes Öl mitbringen........ist jedem seine Entscheidung! Der Händler macht in der Regel seinen Eintrag ins KD-Heft ---- fertig......sollte es in der Garantiezeit zu einem Schaden kommen, der in irgendeiner Weise mit Öl zu tun hat, ist man auf Gnade des Herstellers angewiesen........
bei keiner Gnade kann man vor Gericht ziehen und muss eventuell einen langen Atem und viel Geld und Zeit haben!!!
 
Wenn schon ein Fuhrpark von 8 Fahrzeugen besteht, gibt es eine Geschäfsidee und eine Einnahmequelle.... und auch sicherlich einen Unternehmerischen Rabatt vom Service Partner...

Also frei "Ich will etwas Verdienen aber die anderen sollen mir das billiger anbieten"...

Nicht böse sein, aber auch der Händler möchte was verdienen....

Unser Mechaniker ist Einzelunternehmer und froh das er sich nicht um Ersatzteile und Öleinkauf kümmern muß, er verkauft seine Arbeitszeit und lebt ganz gut davon :ROFLMAO::ROFLMAO:
 
Nur zum Verständnis:
Es geht jetzt nicht um mitgebrachtes 08/15 Billig-Öl ausserhalb der Zulassungsnormen in einer durchsichtigen leeren Limoflasche sondern um von Motoren- und Fahrzeughersteller freigegebene Originalöle mit allen erforderlichen Spezifikationen/Normen in ungeöffneter Originalverpackung die vor der Inspektion vom Meister kontrolliert und erst dann auch benutzt wird. Natürlich mit dem Eintrag im Serviceheft "Eigenöl", ich meine sogar mit dem Zusatz nach Herstellerangabe (muß ich gleich mal im Serviceheft schauen). Ich bin sogar der Meinung das die Werkstatt angewiesen/verpflichtet ist ein mitgebrachtes Öl auf Tauglichkeit hin zu prüfen, ist das Öl nicht richtig wird der Kunde informiert.
Das KANN die Motorengarantie eigentlich doch auch garnicht beeinflussen denn sonst dürfte man nie ausserhalb einer Werkstatt bzw. ohne zuvor gekauftes Werkstatt-Öl zwischendurch den Ölstand korrigieren. Nicht umsonst sind doch deshalb die benötigten Ölspezifikationen in der Bedienungsanleitung hinterlegt damit man eben das richtige Öl für die Ölkontrolle kaufen kann.

EDIT:
Bei mir liegt ein "Wartungsnachweis" im Serviceheft, auf dem steht das die Wartung nach Herstellervorgaben erledigt wurde. Dies kann aber nicht von der Werkstatt gemacht werden wenn sie das mitgebrachte Öl nicht vorher kontrolliert haben das es auch richtig ist.
 

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Hinsichtlich der Garantie ist man selbst gegenüber Nissan nur insofern in der Pflicht, als dass man nachweisen muss, dass das Öl den vorgegebenen Spezifikationen entspricht. Beispielhaft hier mal ein Satz aus den Bestimmungen der Anschlussgarantie, welcher ein Teil der Pflichten des Garantienehmers ist:

Sie lassen das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers in den vorgeschriebenen
Intervallen unter Verwendung von Teilen & Flüssigkeiten in einer den Vorschriften im Fahrzeug-Benutzerhandbuch
entsprechenden oder besseren Qualität warten, solange Ihnen das Fahrzeug gehört.

Das heißt also auch definitiv, dass durch Verwendung von Eigenöl die Garantie nicht pauschal ausgeschlossen ist bzw. der Händler oder die Werkstatt dies auch nicht tun kann.

Was die Werkstatt tun kann, ist nicht-spezifikationskonformes Öl zu verweigern einzufüllen. Passt aber das Öl, müssen sie es auch verwenden, wenn ich als Kunde darauf bestehe. Anderenfalls würde ich die Durchführung des Ölwechsels bei dieser Werkstatt ablehnen. Dann wäre ich mal gespannt, was Nissan dazu sagt, dass eine Nissan-Werkstatt mir nicht ermöglicht, die Wartung ordnungs- und termingerecht durchführen zu lassen.
 
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